Erziehungsbeistand – Betreuungshelfer § 30 SGB VIII

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern“ (§ 30 SGB VIII)

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche mit deutlichen sog. Entwicklungs- und/ oder Verhaltensschwierigkeiten, deren Eltern fachkompetente erzieherische Unterstützung benötigen. Das Hilfsangebot ist insbesondere auf Kinder und Jugendlichen ausgerichtet, deren Familie als Bezugssystem und das soziale Umfeld erhalten bleiben soll. Eine positive individuelle Entwicklung der jungen Menschen innerhalb förderlicher Familienstrukturen und Beziehungen sind deshalb der Hauptfokus der Hilfe.

Inhalt der Hilfe

Je nachdem, wo die ausgemachten Schwierigkeiten wahrgenommen werden, können folgende Themenfelder Inhalte des Hilfsangebots sein:

  • Aufbau, Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen, um eine schulische, berufliche und soziale Integration zu gewährleisten.
  • Förderung von Erziehungskompetenzen der Erziehungsverantwortlichen
  • Stärkung des Selbstwertes des Kindes / Jugendlichen
  • Sinnvolle Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Entwicklung eines hilfreichen Personennetzwerkes
  • Netzwerkarbeit mit anderen Hilfeformen, Kooperationspartnern
  • Sozialverantwortlicher Umgang mit Konflikten und Rechtsnormen
  • Abwendung von Fremdunterbringungen der jungen Menschen
  • Erwerb von Selbständigkeit bzw. Verselbständigung
  • Begleitung bei Ablösungsprozessen

Besonderheiten

  • Regelmäßige ziel- und lösungsorientierte Eltern-Kind-Gespräche
  • Freizeit- und erlebnisorientierte Angebote mit den Kindern und Jugendlichen