Aufsuchende Familientherapie §28 SGB VIII

Die Aufsuchende Familientherapie (AFT) ist ein zeitlich begrenztes, intensives therapeutisches Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Die Leistung wird über den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamtes vergeben.

Mögliche Themen in der Familie könnten sein:

  • Erziehungsprobleme & Verhaltensauffälligkeiten
  • Umgang mit Schulverweigerung
  • Gewaltthemen in der Familie
  • Krisen durch Partnerkonflikte, Trennung, Scheidung oder Tod
  • Geschwisterrivalität
  • Unterstützung bei der Erarbeitung eines geeigneten Ortes für Kinder und Jugendliche, Rückführung aus stationären Hilfen, Verhinderung von Fremdplatzierung,

Inhalt der Hilfe

Wir kommen zu den Familien nach Hause für 26 Sitzungen, in der Regel einmal wöchentlich für 1,5 Stunden. Dauer und Abstand der Sitzung kann aber je nach Indikation auch verlängert bzw. intensiviert werden. Grundsätzlich richten wir uns bei unserem Angebot nach den fünf grundlegenden Phasen der AFT (Vorbereitung, Auftragsklärung und Ressourcenorientierung, Problemlösungen, Stabilisierung und Abschluss, Nachphase). Dieser strukturierte Prozess ermöglicht vielen Familien eine klare Orientierung und Sicherheit während der gemeinsamen Zusammenarbeit.

Besonderheiten

  • Wir kommen immer zu zweit.
  • In Abhängigkeit von den Themen beziehen wir das Umfeld und wichtige Netzwerkpartner (Schule, Kita etc.) oder auch die erweiterte Familie (Großeltern) mit ein.
  • Uns sind Offenheit und Humor in der Arbeit sehr wichtig.