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Aufsuchende Familientherapie

Jede Familie steht vor Aufgaben: Konflikte, Missverständnisse oder festgefahrene Kommunikationsmuster können das Miteinander belasten. Wenn der Familienalltag dauerhaft unter Spannungen leidet und Veränderungen nicht mehr eigenständig gelingen, kann Aufsuchende Familientherapie (AFT) hilfreich unterstützen.

Ansprechpartner*innen

Danuta Andrich
Bereichsleitung
0176 70042313

Ulrike Vetters
Teamkoordination
0176  61389154

Kontakt

Albertstr. 32
01097 Dresden

help-line[at]treberhilfe-dresden.de

0351 321 494 21

Für wen ist Familientherapie geeignet?

Die Aufsuchende Familientherapie ist sinnvoll für Familien:

  • mit anhaltenden Konflikten zwischen Eltern und Kindern
  • mit kommunikativen Missverständnissen oder Rollenunklarheiten
  • die sich in Übergangs- oder Belastungssituationen befinden (z. B. Trennung, Krankheit, Trauma, Schulprobleme)
  • die neue Impulse für ihren Familienalltag und ihr Miteinander suchen
  • bei denen andere pädagogische Hilfen (allein) nicht ausreichen

Inhalt der Hilfe

In der Zusammenarbeit mit den Familien analysieren wir gemeinsam bisherige Sichtweisen und Verhaltensmuster, entdecken und aktivieren vorhandene Stärken und Ressourcen, erproben neue Denk- und Handlungsansätze in konkreten Situationen und schaffen Raum für eine nachhaltige positive Veränderung.

Ziele

  • Mehr gegenseitiges Verständnis und Respekt
  • Abbau von Widerständen, Vorwürfen und Schuldzuweisungen
  • Entwicklung eines neuen Miteinanders
  • Stärkung der Erziehungskompetenz und Beziehungsfähigkeit
  • Verbesserung des familiären Zusammenhalts

Besonderheiten

Wir kommen immer zu zweit zu den Familien nach Hause, in der Regel einmal wöchentlich für 1,5 Stunden. Dauer und Abstand der Sitzung kann aber je nach Indikation auch verlängert bzw. intensiviert werden.

In Abhängigkeit von den Themen beziehen wir das Umfeld und wichtige Netzwerkpartner (Schule, Kita etc.) oder auch die erweiterte Familie (Großeltern) mit ein.

Uns sind Offenheit und Humor in der Arbeit sehr wichtig.

(v.l.n.r. Ulrike Vetters, Henning Bundt, Ursula Fenzl, Christiane Leßmann, Kathrin Wetzel, Annemarie Hahn)

Rechtsgrundlage

§ 27 Abs. 3 SGB VIII i. V. m. § 36 SGB VIII

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