Schnelleinstieg für dich!
Betreutes Jugendwohnen
Wohngemeinschaft § 34 SGB VIII
Das Betreute Jugendwohnen (BJW) bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen in geschütztem Wohnraum Orientierung auf ein eigenständiges, verantwortliches Leben. Sie erhalten gezielte sozialpädagogische Unterstützung durch ein engagiertes Team, individuell angepasst. Tagsüber betreuen pädagogische Fachkräfte die Jugendlichen in unseren Trägerwohnungen gemäß den mit dem Jugendamt vereinbarten Stundenvorgaben und Bedürfnissen.
Ansprechpartner*innen
Danuta Andrich
Bereichsleitung
0176 70042313
Felix Martinez Wagner
Teamkoordination
0176 24202708
Tabea Fischer
0176 18036581
Julia Baumgarten
01578 0653776
Kontakt
Harthaer Str. 10
01169 Dresden
Bjw[at]treberhilfe-dresden.de
0351 321 494 21
Zielgruppe
Jugendliche ab 16 Jahre, deren Eltern bzw. Herkunftsfamilie ihre Versorgungs- und Erziehungsfunktion aus verschiedensten Gründen nicht mehr wahrnehmen (können), es aber weiterhin einen Bedarf zur Versorgung und Erziehung gibt.
Ebenso Jugendliche, die sich aus gefährdeten subkulturellen Milieus (ab-)lösen wollen.
Jugendliche, die aus sonstigen Einrichtungen (Heime, Psychiatrie, Justizvollzugsanstalt, u.a.) ausscheiden und weiter betreut werden sollen.
Selbstständig wohnen und trotzdem auf Unterstützung zählen können
Das Betreute Jugendwohnen bietet eine alternative Lebensform für Jugendliche zur weiteren Verselbständigung, kompensiert Sozialisationsmängel und fördert soziale Integration. In allen Bereichen der Alltagsbewältigung (Schule, Ausbildung, Finanzen, Freizeit, Haushalt) wird Unterstützung und Begleitung angeboten. Krisen werden durch neue Problembewältigungsstrategien überwunden, was zu persönlicher Entwicklung führt. Außerdem unterstützen wir bei der Übernahme von Verantwortung in allen Lebensbereichen, beim Verstehen von bürokratischen Strukturen, vermitteln in andere Beratungsangebote und begleiten den Neubeginn in eine erste eigene Wohnung.
Besonderheiten
Die Wohnungen befinden sich im Stadtgebiet Dresden, dabei handelt es sich um eine Einrichtung ohne 24-Std.–Betreuung.
Die Jugendlichen können selbstverständlich bei der Wohnraumgestaltung mitwirken.
Bei entsprechenden Voraussetzungen kann sich auch eine Ambulante Nachbetreuung gem. § 41 SGBVIII anschließen.
Selbstbestimmung und gegenseitiger Respekt sind uns wichtig.

News
Momentan keine News vorhanden.
