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Hilfen zur Erziehung bieten sozialpädagogische Unterstützung, damit Familien ihre Probleme besser bewältigen können. Sie kommen zum Einsatz, wenn Eltern, Kinder oder Jugendliche von außen Unterstützung benötigen, und setzen da an, wo Bereitschaft zur Hilfe und Mitarbeit an Veränderungen vorhanden ist. Wichtig ist, dass die Leistungen auf die Bedürfnisse der Eltern und des Kindes abgestimmt sind. In der Regel erfolgt eine intensivere und längerfristige Planung, und die Hilfe wird ambulant – also im Lebensumfeld der Familie oder der jungen Menschen – erbracht. Sozialpädagogische Fachkräfte helfen bei Fragen rund um Erziehung und Alltagsorganisation und unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, sich in ihrer Familie, unter Freunden und in der Schule besser zurechtzufinden.

Ansprechpartner*innen

Danuta Andrich
Bereichsleitung
0176 70042313

Heike Jordan
Teamkoordination
0176  21162088

Unser Team

Julia Baumgarten
01578 0653776 

Lisa Bergmann
0163 7424765

Tim Borries
0176 18036592

Henning Bundt
01578 5162269

Ursula Fenzl
01590 4361960 

Tabea Fischer
0176 18036581

Annemarie Hahn
0176 72698018

Sarah Jonscher
01578 0632220

Christiane Leßmann
0176 18036586

Lukas Schneider
0176 18036583 

Stanislav Stepanyan
0176 18036589 

Kathrin Wetzel
0176 18036602 

Kontakt

Albertstr. 32
01097 Dresden

help-line[at]treberhilfe-dresden.de

0351 321 494 21

Formen der Hilfe

Als Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII i. V. m. § 36 SGB VIII) werden Kinder und Jugendliche dabei unterstützt, Alltag zu bewältigen, Konflikte zu lösen und das soziale Umfeld zu stärken. Dabei werden emotionale und soziale Fähigkeiten sowie Selbstständigkeit gefördert und das familiäre Umfeld eng mit einbezogen.

In der sozialpädagogischen Familienhilfe ( § 31 SGB VIII i. V. m. § 36 SGB VIII) erfolgt die Arbeit direkt im Zuhause der Familie, es wird mehrmals pro Woche vorbeigekommen, im Alltag unterstützt, bei Amtsgängen geholfen, bei Erziehungsaufgaben, Konflikten und Krisen beraten und dabei geholfen, Erziehungsverantwortung zu stärken. Diese intensive Form der Betreuung erfolgt in der Regel über einen längeren Zeitraum.

Für Jugendliche in besonders belastenden Lebenslagen wird die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( § 35 SGB VIII i. V. m. § 36 SGB VIII) angeboten. Es wird in allen Lebensbereichen begleitet, bei der sozialen Integration unterstützt und der Schwerpunkt auf eine längere Begleitung gelegt, um individuelle Hilfen und Stabilität zu ermöglichen.

Ab dem 18. Lebensjahr begleitet eine Hilfe für junge Volljährige ( § 41 SGB VIII i. V. m. § 36 SGB VIII)  den Übergang ins eigenständige Leben mit Unterstützung bei Wohnen, Beruf, Finanzen, Alltags- und Sozialkompetenz sowie Krisen- und Konfliktbewältigung. Ziel ist Selbstständigkeit, Stabilität und positive Lebensperspektive.

Besonderheiten

Wünsche und Erwartungen werden ernst genommen und wenn möglich berücksichtigt. Entscheidungen erfolgen gemeinsam, wobei darauf geachtet wird, dass sich alle einbezogen fühlen. Die Teilnahme am Prozess geschieht mit Engagement und Unterstützung, damit niemand ausgeschlossen wird.

Uns ist eine wertschätzende Grundhaltung in der Arbeit mit allen Beteiligten sehr wichtig.

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