Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit

Diese besondere Form der Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII erleichtert bzw. ebnet jungen Menschen den Weg in den Einstieg in Ausbildung und Beruf. Vor allem junge Menschen, die zuvor als „schwierig“, „auffallend“ in Familie und Schule definiert wurden, gelten gleichzeitig als schwer integrierbar. Junge Menschen werden früh zum „Fall“, sind „abgehängt“ auf Grund ihrer Herkunft oder sind traumatisiert, weil sie einschneidende Erlebnisse vorweisen. Sie gelten als Systemsprenger*innen, Randgruppen; sind Ausgegrenzte oder von Ausgrenzung bedroht u.a.m.

Sozialpädagogische Projekte suchen mit den jungen Menschen einen Platz in der Gesellschaft und nutzen die Möglichkeiten und Methoden, die die Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) anbietet. 

Die Integration & Teilhabe junger Menschen gelingt nur gemeinsam

Junge Menschen, die aus verschiedenen Gründen beruflich nicht integriert sind, die (sich) gesellschaftlich ausgegrenzt sind (bzw. fühlen), sollen die Angebote der AJS nutzen.

Meist geht es um junge Menschen, die keinen Schulabschluss, keine Ausbildung oder Arbeit haben, die benachteiligt bzw. individuell beeinträchtigt sind (vgl. § 13 SGB VIII).

Für diese jungen Menschen – in besonderen Lebenslagen bzw. mit Risikoverhalten – bieten wir Beratung, Begleitung und Vermittlung an. Wichtig ist uns ihre aktive Beteiligung im gesamten Beratungs-, Begleitungs- und Vermittlungsprozess.

Kontakt: Alexandra Guilliard