Hilfen zur Erziehung
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Was ist HELP-LINE |
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Leistungen -
HELP-LINE
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HELP – LINE ist ein Projekt der Treberhilfe Dresden e.V., das sich auf schnelle, unkomplizierte Hilfestellungen für Kinder, Jugendliche und Familien spezialisiert hat. Fachlich gut ausgebildete Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen der Treberhilfe arbeiten in diesem Bereich der Jugendhilfe (die sogenannten Hilfen zur Erziehung) in Kooperation mit den verschiedenen Jugendämtern im jeweiligen Stadtteil von Dresden.
HELP-LINE arbeitet:
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AMBULANT: Die Mitarbeiter von HELP-LINE suchen regelmäßig die Jugendlichen oder Familien in deren Lebenswelt auf.
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FLEXIBEL: Die Hilfe von HELP-LINE richtet sich inhaltlich und zeitlich nach den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien.
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MOBIL: Mitarbeiter von HELP-LINE halten sich regelmäßig an den mobilen Treffpunkten des BUSPROJEKTs JUMBO in den verschiedenen Stadtteilen auf.
Gesetzliche Grundlagen von HELP – LINE:
HELP–LINE stellt eine ambulante Form der Hilfen zur Erziehung dar. Rechtsgrundlagen bilden die §§ 30, 31, 34, 35 und 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). In Einzelfällen arbeiten wir auch nach § 19 des KJHG.
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Warum HELP-LINE |
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Leistungen -
HELP-LINE
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Das Projekt HELP-LINE entstand ursprünglich aus dem Bedarf des BUSPROJEKTES JUMBO, einzelne Kinder und Jugendliche umfangreicher und intensiver zu betreuen, als dies in der aufsuchenden und mobilen Jugendsozialarbeit möglich ist.
Dies betraf insbesondere die Zielgruppe jener jungen Menschen, die den überwiegenden Teil ihrer Freizeit auf der Straße verbringen bzw. ganz auf der Straße leben und sich weitgehend der Familie sowie anderen Sozialisationsinstanzen (Schule, Jugendhilfeeinrichtungen, usw.) zeitweise entziehen oder diese ganz ablehnen. Diese, von der Gesellschaft sich ausgrenzende Lebensweise, geht meist mit weiteren Gefährdungen einher, so dass auch oft Thematiken wie zum Beispiel die Folgen des kontinuierlichen Konsums von legalen und illegalen Drogen, Obdachlosigkeit und Beziehungsschwierigkeiten bzw. Beziehungsabbrüche zu wichtigen Bezugspersonen, usw. für die Hilfe relevant sind.
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Das besondere an HELP-LINE |
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Leistungen -
HELP-LINE
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Die niederschwellige Kontaktplattform des BUSPROJEKTES JUMBO (Streetwork und mobile Jugendsozialarbeit oder der Sozialrümlichen Angebote, wie bspw. ASP-Panama) und die ambulanten Hilfen zur Erziehung bilden ein vernetztes und aufeinander aufbauendes System von vielfältigen Hilfsangeboten zu Gunsten der betreuten Person/Familie. Die aufsuchende und mobile Jugendsozialarbeit als Instrument der Kontaktaufnahme und die ergänzenden erzieherischen Hilfen ermöglichen eine Beziehungskontinuität in der Betreuung. Die Hilfen zur Erziehung schaffen gleichzeitig die Voraussetzungen für eine intensivere, vielfältigere und effektivere sozialpädagogische Arbeit mit ihrem Klientel. Das Konzept ist mit verschiedenen niederschwelligen Schritten verbunden, die die Kinder und Jugendlichen auch weitgehend selbst steuern können.
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Wie arbeitet HELP-LINE |
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Leistungen -
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In der konkreten Einzelfall- und Familienhilfe beziehen wir uns in erster Linie auf ressourcenstärkende, ziel- und lösungsorientierte Methoden, die auf systemischen Grundlagen basieren. Mit dem ziel- und lösungsorientierten Ansatz soll vermieden werden, sich ausnahmslos auf das Problem zu konzentrieren, es dadurch ständig neu zu erzeugen und damit verbundene unangenehme Gefühle auszulösen. Vielmehr sollen schon geleistete Lösungsversuche gewürdigt, neu überdacht und modifiziert werden. Dabei wird auch der Prozeß der gemeinsamen Suche nach Lösungen reflektiert, um die grundlegende kooperative Beziehung und die Motivation der Beteiligten zu überprüfen und immer neu zu definieren. Erfolgreich abgeschlossene Schritte, die zur Verbesserung der Problematik beigetragen haben, werden als wichtige Handlungskompetenz angesehen, überprüft und versucht fortzusetzen.
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Was sind Hilfen zur Erziehung? |
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Leistungen -
HELP-LINE
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Im Kinder- und Jugendhilfegesetz sind die gesetzlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe formuliert. Im § 27 erscheint die „Hilfe zur Erziehung“.
(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.
(3) Hilfe zur Erziehung umfaßt insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Abs. 2 einschließen.
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