Offene Kinder- & Jugendarbeit

Rechtsgrundlage

Jugendarbeit § 11 SGB VIII

Adressat:innen …

sind Mädchen und Jungen ab 6 Jahre und junge Erwachsene bis 27 Jahre.

Ziele …

der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind die Förderung der Persönlichkeit, sozialen Kompetenz, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Erfahrungs- und Wissensvermittlung sowie die Vermittlung von Werten.

Angebote

Die Angebotsvielfalt reicht von handwerklichen, spielpädagogischen, kreativen, freizeit-, abenteuerpädagogischen Aktionen. Die Mitarbeiten auf den Plätzen und in den Räumen ist wichtig (Beteiligung). Die Aktionen finden in Gruppen statt (Gruppenpädagogik). Die Angebote sind sozialraumorientiert.

Projekte

Es werden freizeit- und erlebnisorientierte Aktionen bzw. Ausfahrten durchgeführt. Die Projektangebote werden mit den Mädchen und Jungen geplant und druchgeführt und haben meist in jedem Fall einen fördernden und lernenden Charakter. Teambuildig ist ein wichtiger Bestandteil. Projekte sind themen– und zielorientiert.